Praktische Fahrstunden

Ab dem Start der ersten Fahrstunde gibt es bei uns  jede Woche mehrere Terminvorschläge für jeden Fahrschüler und jede Fahrschülerin. So vermeiden wir lange Wartephasen zwischen den einzelnen Fahrstunden-Terminen.
 
Wir arbeiten mit einem persönlich auf den*die Fahrschüler*in zugeschnittenen Ausbildungsplan. Klar, transparent und prüfungsorientiert! So weiß jede*r Fahrschüler*in, wo er in seiner Ausbildung steht. Jede Lern-Phase wird dadurch aktiv begleitet.
Unsere aktuellen Fahrzeuge

Automatik (B78) oder Schaltwagen oder beides (B197)?

Die Entscheidung ist für Dich offen!

Am Ende unserer Fahrausbildung hast Du einen Führerschein, bei dem Du unserer Erfahrung nach quasi „nebenbei durch passives Lernen“ auch die Schaltkompetenz miterlangen kannst. Dies kann durch unsere innovative Lern-Methode begleitet werden.

Die Fahrprüfung wird bei uns wahlweise auf einem Schaltwagen oder Automatik-Fahrzeug abgelegt. Und Du entscheidest, welche Fahrzeug-Art Du nutzen möchten. Du hast dann die Wahl!

Begleitetes Fahren (BF 17)

Der Ablauf der Ausbildung für „Begleitetes Fahren mit 17“ (BF 17) ist ein bundesweite Projekt „Führerschein mit 17“ und ermöglicht dann nach der Ausbildung in unserer Fahrschule das Autofahren ein Jahr früher als üblich. Begleiter*innen fungieren dann als Vorbild und das Unfallrisiko wird minimiert. Vorteile BF 17  gibt es auch bei einigen KFZ-Versicherungen.

Ablauf der Ausbildung bis zur Prüfung

Uns ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis wichtig, da so bessere Lernerfolge erzielt werden können. In der Theorie werden von Anfang an Praxisbeispiele verständlich dargestellt.

Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Führerschein-Ausbildung gewährleistet. Der*die Lernende kann entspannt das Neue verarbeiten. So wird  die Fahrprüfung erfolgreich absolviert. Und so kann man sich nach unserer Ausbildung sicher im Straßenverkehr bewegen.

Anzahl der Fahrstunden

Bei allen Führerscheinklassen sind vom Gesetzgeber 12 praktische „Pflichtstunden“ (Sonderfahrten) vorgeschrieben; darunter versteht man beim PKW die 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Gesetzliche Mengenvorgaben für Übungsstunden („normale“ Fahrstunden)  gibt es nicht. Diese werden individuell mit jedem Einzelnen vereinbart und richten sich nach dem persönlichen Lernverhalten.

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